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   BSG, 09.11.1982 - 11 RA 7/82   

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https://dejure.org/1982,7950
BSG, 09.11.1982 - 11 RA 7/82 (https://dejure.org/1982,7950)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1982 - 11 RA 7/82 (https://dejure.org/1982,7950)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1982 - 11 RA 7/82 (https://dejure.org/1982,7950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Beitragsentrichtung; Versicherungsfreie Beschäftigung; Anerkennung der Beitragszeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 35/81

    Rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; Familienhafte Mitarbeit im

    Auszug aus BSG, 09.11.1982 - 11 RA 7/82
    zu beanstanden, wenn im Rahmen von S 14 Abs. 2 WGSVG bei der Abgrenzung zwischen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und einer Tätigkeit aufgrund familienhafter Bindung von der heutigen geläuterten Rechtsauffassung ausgegangen wird (Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 7. September 1982 - 1 RA 35/81 -).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Ebensowenig wie sich ein Verfolgter im Rahmen des § 14 Abs. 2 WGSVG aF darauf berufen kann, er sei aus Verfolgungsgründen in eine versicherungsfreie Tätigkeit ausgewichen (vgl BSG SozR 5070 § 14 Nr. 16), kann ihm auf der anderen Seite entgegengehalten werden, er wäre ohne eine Verfolgungssituation nicht versicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Im Rahmen des § 14 Abs. 2 WGSVG aF müßte an sich die Versicherungspflicht der vom Ehemann der Klägerin 1940 in Zagorow verrichteten Arbeit anhand des zeitlich und örtlich einschlägigen Rechts geprüft werden (vgl BSG SozR 5070 § 14 Nr. 16).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.09.2012 - L 7 R 74/10

    Rentenversicherung - fiktive Beitragszeit - Volontär - Hachscharah-Zeit

    Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut, dass eine Beschäftigung verrichtet wurde, die nach dem seinerzeit geltenden deutschen Recht konkret Versicherungspflicht begründet hat (ständige Rechtsprechung, BSG Urteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17; BSG Urteil vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 75/98 R; BSG Urteil vom 9. November 1982 - 11 RA 7/82, SozR 5070 § 14 Nr. 16; BSG Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 76/79; BSG Urteil vom 13. März 1979 - 1 RJ 24/78, SozR 5070, § 14 Nr. 8; BSG Urteil vom 27. September 1979 - 4 RJ 77/78; BSG Urteil vom 26. Mai 1976 - 4 RJ 359/74, SozR 5070 § 14 Nr. 4; BSG Urteil vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 149/80).

    Auch kann § 14 Abs. 2 WGSVG nicht auf den Fall angewandt werden, dass der Versicherte gehindert war, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und deswegen in eine versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige Beschäftigung ausgewichen ist (BSG Urteil vom 9. November 1982, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - L 3 RJ 33/00

    Rentenversicherung

    Ebenso wenig wie sich ein Verfolgter darauf berufen kann, er sei aus Verfolgungsgründen in eine versicherungsfreie Tätigkeit ausgewichen (vgl. BSG, Urteil vom 09. November 1982, Az.: 11 RA 7/82, SozR 5070 § 14 Nr. 16), kann ihm auf der anderen Seite entgegengehalten werden, er wäre ohne eine Verfolgungssituation nicht versicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
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